Mittwoch, 12. Juni 2013
Eines Tages kommt der eine von zwei Freunden dahinter,
langhans, 05:30h
dass ihn seine Frau mit dem anderen betrügt. Er stellt den Freund zur Rede und meint:
"Da das Delikt im vorderen Zimmer mit Blick auf den See begangen wurde, wäre in diesem Falle das Seerecht anzuwenden, das da besagt: Wer in fremden Gewässern fischt, dem ist die Rute abzunehmen."
"Der Tatbestand ist richtig, nur die Örtlichkeiten stimmen nicht. Da es sich im hinteren Zimmer mit Blick auf die Berge zugetragen hat, ist das Landrecht anzuwenden, welches besagt: Wer auf fremdem Boden sät, dem ist wohl der Samen zu vergüten, die Frucht jedoch gehört dem Eigentümer!"
Quelle: http://haha-witzig.de/...
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