Samstag, 13. März 2010
Wichtige Redewendungen für Beamte im Umgang mit schwierigen Bürgern
langhans, 02:46h
- "Des hamma imma scho so g'mocht."
Diese Redewendung soll dem ratsuchenden Bürger die Erläuterung einer Fülle von Gesetzesvorschriften ersparen, die das Handeln des Beamten begründen würden. - "Des hamma no nie so g'mocht."
Mit dieser Formulierung wird dem Bürger klar gemacht, das es für sein Anliegen noch keinen Präzedenzfall gibt. - "Was glau'm se, wea se san?"
Aufforderung an den Bürger, sich des in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatzes zu erinnern. - "Do kennt jo a jeda kumma."
Hinweis an den Bürger, das eine besondere Behandlung seines Anliegens unerwünscht Vorbildwirkung nach sich ziehen könnte. - "Se san net da anziche, bei dem des so g'mocht wird."
Dient dazu, den Bürger im Falle einer negativen Erledigung seines Anliegens zu vertrösten. - "Waun ma des an erlaub'n, woinn's olle hobn."
Erläuterung, warum Ausnahmen infolge deren Widerspruchs mit dem Gleichheitsgrundsatz grundsätzlich nicht möglich sind. - "Fia des homma ka Göld."
Da so ein Anliegen aus sachlichen Gründen nicht abgewiesen werden kann, bietet diese Redewendung einen allgemein verständlichen Ausweg. - "Dafia bin i net zuaständig."
Die Kurzform für: Gemäß der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien vom ... - "Waun i des ollas wissat, warat i net do."
Aufforderung an den Bürger, sich mit dem Niveau seines Anliegens an den auf Grund der Besoldung des Beamten zu erwartenden mentalen Möglichkeiten des Staatsdieners zu orientieren. - "Do muaß i zerscht mit'n Schef redn."
Verweis auf den strikt einzuhaltenden Dienstweg und die vorgegebene interne Hierarchie.
Quelle: http://nyx.at/...
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