Dienstag, 16. Februar 2010
Da wiehert der Amtsschimmel... (8+die Letzte)
langhans, 04:25h
"Es ist ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 v.H. des rückständigen auf fünfzig EURO nach unten abgerundeten Erstattungsbetrages für jeden angefangenen Monat der Säumnis zu zahlen."
"Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück."
(Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01. April 1993, Nr. 15)
Quelle: www.shz.de/dossiers/...
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