Montag, 13. April 2009
Nicht fluchen, sonst...
langhans, 08:02h
Im frühen Mittelalter wurden in jeder Gastwirtschaft Büchsen aufgestellt und bei jedem Fluch oder Missbrauch göttlicher Namen mussten beim ersten Vergehen 15 Kreuzer eingelegt werden, die Beträge erhöhten sich bei weiterem Fluchen bis zu 60 Kreuzer.
Bei totaler Armut des Fluchers musste dieser vom Wirt angezeigt und mit Arrest im örtlichen Gefängnis bestraft werden. So wurde das Fluchen bekämpft, das "auf denen Gassen, in Würths- und anderen Häusern, so gar gemein wird, dass nunmehr auch die kleinen Kinder davon nicht befreyt seynd”, wie es heißt.
In dieser Zeit entstanden die Pseudoflüche wie 'heidenei', 'heimannsapp' oder 'Herrschaftsechser', die straffrei ausgingen...
Und womöglich auch Koinboin seine Lieblingsflüche: 'Saggermoschder (= lieber kleiner Schelm) noamol!', 'Kreuz, Kringel ond Zwieback aber au!'
Bei totaler Armut des Fluchers musste dieser vom Wirt angezeigt und mit Arrest im örtlichen Gefängnis bestraft werden. So wurde das Fluchen bekämpft, das "auf denen Gassen, in Würths- und anderen Häusern, so gar gemein wird, dass nunmehr auch die kleinen Kinder davon nicht befreyt seynd”, wie es heißt.
In dieser Zeit entstanden die Pseudoflüche wie 'heidenei', 'heimannsapp' oder 'Herrschaftsechser', die straffrei ausgingen...
Und womöglich auch Koinboin seine Lieblingsflüche: 'Saggermoschder (= lieber kleiner Schelm) noamol!', 'Kreuz, Kringel ond Zwieback aber au!'
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